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Beschwerde und Schlichtung

Streitbeilegungsverfahren

Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
 
Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:

Ferngasgesellschaft Albstadt Gammertingen mbH, Kundenservice, Goethestraße 91, 72461 Albstadt, E-Mail: kundenservice@fa-gammertingen.de.

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein
anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin,
Telefon: 030 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69,
E-Mail: info@remove-this.schlichtungsstelle-energie.de,
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Erdgas, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail:
verbraucherservice-energie@remove-this.bnetza.de.