Aktuelles

Aufruf zur elektronischen Zählerstandübermittlung – Ablesung 2023

Zur Erfassung der Zählerstände für die Jahresverbrauchsabrechnung starten wir in diesem Jahr eine Digitalkampagne. 

Wir bitten alle unsere Kunden um Unterstützung: 
Bitte lesen Sie die Zählerstände Ihrer Erdgaszähler im Zeitraum vom 30. November 2023 bis 18. Dezember 2023 selbst ab. 

Ab dem 30.11.2023 werden Ihnen postalisch alle dafür notwendigen Daten zugesandt.
Sie erhalten ein persönliches Anschreiben mit Zugangsdaten und genauen Anweisungen, auf welchen Wegen die Zählerstände übermittelt werden können.

Kunden, die einem elektronischen Schriftverkehr zugestimmt haben, erhalten vorab am 17.11.2023 eine E-Mail mit Zugangsdaten für das Onlineportal. Sollte bis zum 26.11.2023 keine Online-Übermittlung der Zählerstände stattgefunden haben, erhalten diese Kunden ebenfalls ab dem 30. November 2023 ihre Ablesekarte per Post. 

Wichtiger Hinweis:
Sollten wir Ihre Zählerstände bis zum 18.12.2023 nicht erhalten haben, werden wir eine Schätzung vornehmen. 

Zählerstände online melden
Ab dem 30.11.2023 steht Ihnen ein Online-Zugang zur Übermittlung der Zählerstände zur Verfügung.
Diesen finden Sie hier. Ihre Zugangsdaten finden Sie in dem persönlichen Anschreiben.

Telefonisch
Melden Sie Ihre Zählerstände ebenfalls ab dem 30.11.2023 über die Telefonnummer 0800 7236043.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Senkung der Arbeitspreise in unseren albgas® Tarifen zum 1. Januar 2024

Auch in unseren albgas® Tarifen senken wir unsere Arbeitspreise. 

Insgesamt werden die Arbeitspreise der Tarife um 9,76 Cent/kWh (brutto*), bzw. 9,12 Cent/kWh (netto) gesenkt.

Der Grundpreis bleibt unverändert.

Hinweise zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung: 
Aktuell steht noch die Entscheidung der Bundesregierung aus, ob die Gaspreisbremse verlängert wird.
Das Gesetz ermöglicht eine Verlängerung bis maximal zum 30. April 2024. Diese ist jedoch auch von der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission abhängig.

Unsere Gaspreise liegen ab dem 1. Januar 2024 unter dem Gaspreisdeckel von 12 Cent/kWh, daher kommt die Gaspreisbremse hier nicht mehr zum Tragen. 

*Der Berechnung der Bruttopreise liegt die derzeit für Gaslieferungen geltende Umsatzsteuer von 7 % zugrunde.
Die Bundesregierung strebt ein vorzeitiges Auslaufen der befristeten Absenkung zum 31.12.2023 an, das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Selbstverständlich berücksichtigen wir in der Abrechnung Ihres Verbrauchs den jeweils für Sie geltenden Steuersatz.

Senkung der Gaspreise zum 1. Januar 2024

Die vergangenen Monate waren durch große Herausforderungen geprägt – von einer sicheren Versorgung bis hin zur Umsetzung der überaus komplexen Preisbremsengesetze und auch für unsere Kunden hat das zurückliegende Jahr enorme Belastungen bedeutet, insbesondere aufgrund der hohen Energiepreise. 

Deshalb freut es uns nun sehr, eine positive Nachricht überbringen zu können: Denn unsere Kunden können sich auf deutlich günstigere Preise in 2024 freuen. 

Möglich ist das durch eine angepasste Energiebeschaffungsstrategie, die uns eine signifikante Preissenkung ermöglicht. 

Insgesamt werden die Verbrauchspreise aller vier Verbrauchsstufen um 9,76 Cent/kWh (brutto*), bzw. 9,12 Cent/kWh (netto) gesenkt; beispielsweise führt dies bei der Verbrauchsstufe 2 zu einer Senkung im Arbeitspreis von 22,15 Cent/kWh auf 12,39 Cent/kWh (brutto*). Der Grundpreis bleibt unverändert. 

Mehr über den Anlass und Umfang der Preissenkung erfahren Sie in unserem Musteranschreiben zur Preisanpassung Grundversorgung Gas, dort informieren wir auch über die Preisbestandteile. Das Musteranschreiben finden Sie hier.

Die neuen Preisblätter finden Sie unter Service – Downloads – Erdgas:
www.fa-gammertingen.de/service/downloads/

Hinweis zur Preisänderung:
Gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Hinweise zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung: 
Aktuell steht noch die Entscheidung der Bundesregierung aus, ob die Gaspreisbremse verlängert wird. Das Gesetz ermöglicht eine Verlängerung bis maximal zum 30. April 2024. Diese ist jedoch auch von der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission abhängig. Sollte die Gaspreisbremse verlängert werden, werden wir die Entlastung selbstverständlich bei Ihrer nächsten Abrechnung berücksichtigen. 

* Der Berechnung der Bruttopreise liegt die derzeit für Gaslieferungen geltende Umsatzsteuer von 7 % zugrunde. Die Bundesregierung strebt ein vorzeitiges Auslaufen der befristeten Absenkung zum 31.12.2023 an, das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Selbstverständlich berücksichtigen wir in der Abrechnung Ihres Verbrauchs den jeweils für Sie geltenden Steuersatz. 

 

Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.

Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und
  • für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh 

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.

Tipps zum Energiesparen können bei unserem Partner, der Energieagentur Zollernalb eingeholt werden.